Verbringen Sie ein Heimtier aus dem Ausland zum ersten Mal in die Schweiz, reisen Sie bitte zwingend während der Öffnungszeiten des Schweizer Zolls über einen besetzten Grenzübergang ein und melden ihr Heimtier persönlich beim Schweizer Zoll an. Andernfalls drohen Bussen und administrative Schwierigkeiten, etwa beim Tierarztbesuch oder bei einer späteren Wiedereinreise nach einem Ferienaufenthalt im Ausland.

Bei Tieren die aus dem Ausland importiert werden, ist die Mehrwertsteuer von 7.7% des Warenwertes zu entrichten. Zum Warenwert gehören neben dem eigentlichen Kaufpreis sämtliche Kosten bis zur Schweizer Grenze anfallenden Kosten, wie Schutzgebühren, Impfkosten, Tierarzt- und Transportkosten. Fehlen die notwendigen Wertnachweise und ist der Wert zweifellhaft, schätzt der Zoll den Marktwert nach Erfahrungswerten ein.